Wenn Nachbarn sich über Zigarettenqualm beschweren - Schlechte Karten für den Geplagten
Wie Mitglieder vom Deutschen Mieterbund wissen, haben Anwohner, die sich durch den Zigarettenrauch von Nachbarn belästigt fühlen, weil dieser in die eigene Wohnung zieht, schlechte Karten gerichtlich dagegen vorzugehen.
Weder gegen den Vermieter noch gegen den rauchenden Nachbarn können die Belästigten in der Regel rechtlich vorgehen. Eine Vorschrift, die das Rauchen in den eigenen vier Wänden aus Gründen des Nachbarschutzes verbietet, gibt es nicht.
Nur das Rauchen im Aufzug oder im Treppenhaus eines Wohnhauses kann untersagt werden. Und auch, wenn der Nachbar Kettenraucher ist, und dadurch das Leben in einer angrenzenden Wohnung erheblich beeinträchtigt wird, kann die Miete eventuell gemindert werden.