Wenn Schwangerschaften zur Lebensgefahr werden: Kasse muss Verhütungsmittel zahlen
Krankenkasse muss Kosten für Spirale, als Maßnahme zur Abwendung schwerer gesundheitliche Beeinträchtigungen, übernehmen
Normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die "Spirale" nur bei Frauen bis zum 20. Lebensjahr. Allerdings können sie in seltenen Fällen auch zur Kostenübernahme bei älteren Frauen verpflichtet werden, wenn deren Leben durch eine Schwangerschaft bedroht sein könnte. Dies entschied das Sozialgericht Hamburg nun in einem Rechtsstreit zwischen einer 26-jährigen Patientin und ihrer Krankenkasse.
Ärzte verschreiben Spirale
Bei der Frau besteht eine seltene Genstörung mit Namen Faktor V-Leiden-Mutation, die mit stark erhöhter Thromboseneigung verbunden ist. Das ohnehin hohe Risiko für eine tödliche Lungenembolie würde durch eine Schwangerschaft weiter "massiv gesteigert", so dass sie zu vermeiden sei.
Die reguläre Pille kommt jedoch aufgrund des Thromboserisikos ebenfalls nicht in Frage, so dass die Ärzte der Frau die Nutzung der östrogenfreien Spirale mit Gestagen empfahlen.
Krankenkasse muss Kosten erstatten
Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten von 294,44 Euro zu übernehmen und verwies auf die Altersgrenze bei Verhütungsmitteln. Das Sozialgericht Hamburg sah dies anders.
Da die Spirale hier nicht nur als Verhütungsmittel diene, sondern vor allem als Maßnahme zur Krankenbehandlung, die schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen abwenden soll, müssen die Kosten erstattet werden.
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