Wenn Zeugen sich erinnern - Falsche Aussagen vor Gericht können Unschuldige ins Gefängnis bringen.

Von Ingo Krüger
31. Oktober 2013

Augenzeugen sind bei Straftaten von großer Bedeutung. Doch nicht selten trügen Sinneseindrücke und das Erlebte entspricht nicht den Tatsachen. Psychologen wissen schon lange, wie leicht wir uns täuschen. Doch ihnen ist auch bekannt, wie sich falsche Aussagen vermeiden lassen.

Justizirrtum durch falsche Identifizierung

Eine Studie von US-Wissenschaftlern zeigt, dass 90 Prozent aller erkannten Justizirrtümer auf eine falsche Identifizierung zurückzuführen sind. Nicht jeder Irrtum wird auch aufgeklärt. Die Erinnerung täuscht uns deshalb so oft, weil sie eine Ansammlung von Erfahrungen ist, die sich überlagern und gegenseitig beeinflussen. Auch Stress kann sich negativ auf das Gedächtnis auswirken.

Vor allem Gegenüberstellungen von Zeugen und Tatverdächtigen sind anfällig für falsche Identifizierungen. So erkannten in einem Versuch 70 Prozent der Probanden einen Täter, obwohl diese Person mit dem Geschehen nichts zu tun hatte. Schlichtes Pech kann einen Unschuldigen zum Verbrecher werden lassen.

Beschreibung noch vor Gegenüberstellung

Damit dies nicht passiert, ist die Polizei dazu übergegangen, vor einer Gegenüberstellung Augenzeugen zu einer Beschreibung des Verdächtigen aufzufordern. Mögliche Täter führen die Beamten nicht mehr zur selben Zeit vor, sondern nacheinander. So vergleicht der Zeuge alle präsentierten Personen einzeln mit seiner Erinnerung, aber nicht untereinander. Suggestivfragen sind besonders gefährlich. Sie sollten daher bei Befragungen vermieden werden.