Wer vertrauliche Mails seiner Mitarbeiter liest, kann fristlos gekündigt werden
Wie das Landesarbeitsgericht München bei einem aktuellen Fall bekanntgab, ist es IT-Mitarbeitern untersagt, Emails mit vertraulichen Inhalten ihrer Mitarbeiter zu öffnen. Wie die Richter urteilten, können die Betroffenen deswegen fristlos entlassen werden, ohne eine vorherige Abmahnung.
Laut richterlichem Beschluss verstoße der Arbeitnehmer damit nämlich gegen seine "arbeitsvertraglichen Verpflichtungen". In dem besagten Fall ging es um einen Systemadministrator, der während der Urlaubszeit Emails seines Arbeitgebers öffnete und seinen Kollegen zeigte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/jobkarriere/Administrator-liest-fremde-Mails-article1134051.html Abgerufen am 27. Juli 2010