Wer vom Chef einen Firmenwagen gestellt bekommt, muss mit mehr Einkommensteuer rechnen

Private Nutzung des Dienstwagens - was Arbeitnehmer wissen müssen

Von Cornelia Scherpe
5. November 2010

Firmenwagen sind in manchen Jobs unabdingbar. Allerdings muss man als Arbeitnehmer einiges beachten, wenn man kein böses Erwachen haben will. Firmenwagen sind in jedem Fall steuerpflichtig. Wer nicht genau nachfragt und sich versichert, dass der Arbeitnehmer diese Steuer übernimmt, könnte das Nachsehen haben.

Wagen selten nur für den Job genutzt

Das entscheidende Problem ist, dass ein Dienstwagen selten nur für Dienstfahrten genutzt wird. In den meisten Fällen darf der Arbeitnehmer den Wagen auch für den morgendlichen Weg zur Arbeit und abends für die Heimfahrt nutzen. Dies bringt dem Fahrer echte Geldersparnisse, die definitiv versteuert werden müssen.

Wenn der Arbeitgeber diese Fahrten gestattet, so muss ein Fahrtenbuch geführt werden. In diesem muss jede Fahrt mit Zeit und Kilometern aufgeschrieben werden und der Vermerk "privat" oder "dienstlich" dazu.

Alternativ dazu kann man sich mit dem Gesetzgeber auch auf eine pauschalen Besteuerung einigen. Dann werden 1 Prozent des Inlands-Listenpreises (inklusive Mehrwertsteuer) für den Dienstwagen erhoben und dies pro Monat. Ferner sind jeden Monat 0,03 Prozent des Inlands-Listenpreises fällig, damit der Arbeitnehmer den Wagen für private Zwecke nutzen kann.