Weshalb Versicherte Rentenbescheid und Renteninformation genau überprüfen sollten

Die rechtzeitige Prüfung der Renteninformation sowie des Rentenbescheids können für später Zeit und Nerven sparen

Von Ingo Krüger
6. Juli 2015

Am Ende ihres Arbeitslebens erhalten gesetzlich Rentenversicherte von ihrem Rentenversicherungsträger den sogenannten Rentenbescheid. Darin informiert der zuständige Rentenversicherungsträger über die Höhe der Rentenzahlungen. Zudem bekommt jeder Versicherte ab dem 27. Lebensjahr von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine Information, ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit noch genaueren Angaben.

Renteninformation ist lediglich ein Service der Rentenversicherungsträger

Bei der Renteninformation lohnt sich ein prüfender Blick auf die genannten Daten. Wer rechtzeitig Fehler findet und diese meldet, erspart sich beim Übergang zum Rentner-Dasein den zeit- und nervenraubenden Briefwechsel mit seinem Versicherungsträger.

Rechtsverbindlich ist die Renteninformation jedoch nicht, sie ist lediglich ein Service der Rentenversicherungsträger. Die darin berechnete Höhe der künftigen Regelaltersrente ist nur bedingt aussagekräftig, da sie abhängig ist von der Entwicklung der Durchschnittsgehälter und damit der Rechenwerte der Rentenversicherung. Diese Entwicklung lässt sich jedoch nicht genau vorhersagen.

Zeitliche Lücken sollten nachgeprüft werden

Auch der Rentenbescheid sollte einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Dies betrifft sowohl den Versicherungsverlauf als auch mögliche Fehlzeiten. Der Verlauf lässt sich mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers abgleichen. Erst dann weiß man, ob die Verwaltung auch alle Entgelte (Bruttolöhne) richtig übernommen hat.

Fehlzeiten, etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Studium, sollten genau kontrolliert werden. Bei zeitlichen Lücken lohnt es sich nachzuprüfen, ob es sich um eine rentenrechtliche Zeit handelt. Neurentner bekommen mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt.

Widerspruch gegen den Rentenbescheid

Ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist innerhalb eines Monats möglich. Es genügt, ein formloses Schreiben bei der Deutschen Rentenversicherung mit Angabe der Versicherungsnummer einzureichen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.