WhatsApp muss Deutsch lernen - Gericht zwingt Messenger-Dienst zu mehr Verbraucherschutz

Von Dörte Rösler
28. Mai 2014

Keine Smartphone-App ist bei den Deutschen so beliebt wie WhatsApp. Jeder fünfte Nutzer nennt den Messenger-Dienst als Favoriten. Dabei bieten die Betreiber ihren deutschen Kunden wenig Service, denn die Vertragsbedingungen liegen nur in englischer Sprache vor und das Impressum nennt lediglich eine anonyme E-Mai-Adresse. Ein Urteil des Landgerichts Berlin zwingt das Unternehmen nun zum Nachbessern.

Verbraucherschützer klagten auf Einhaltung deutscher Gesetze

Verbraucherschützern sind die Vertragsbedingungen von WhatsApp seit langem ein Dorn im Auge. Wer sich als Nutzer anmeldet, gibt zahlreiche persönliche Daten preis. Da die Geschäftsbedingungen nur auf Englisch vorliegen, weiß mancher Smartphone-Besitzer allerdings gar nicht, auf welche Rechte er verzichtet. Bei Beschwerden lässt WhatsApp zudem unklar, an wen man sich wenden kann. Laut deutschem Recht müsste das Impressum einen konkreten Ansprechpartner, eine Postanschrift und eine Telefonnummer nennen. Nichts davon ist der Fall.

In beiden Punkten klagten Verbraucherschützer auf Einhaltung der deutschen Gesetze. Da WhatsApp gar kein Büro in Deutschland unterhält, hat sich das Unternehmen jedoch geweigert die Klage entgegenzunehmen. Die Richter erließen deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil - in Abwesenheit des Beklagten.

Wenn WhatsApp in den nächsten 14 Tagen keinen Widerspruch einlegt, wird das Urteil rechtskräftig. Und sollten die Betreiber die Forderungen nicht erfüllen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.