Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall?
Schmerzensgeldzahlung hägt stark vom Ausgang des Unfalls ab
Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, so steht dem Opfer in der Regel auch ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe dafür ist natürlich abhängig von der Schwere der Verletzungen. Aber oft müssen Rechtsanwälte und Richter darüber entscheiden, wer Schuld daran hatte und somit zahlen muss. Für diese Zahlungen kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf.
Das Schmerzensgeld variiert
Wer bei einem Unfall ein sogenanntes leichtes Schleudertrauma erleidet, der kann mit etwa 51 Euro Schmerzensgeld rechnen, wie auch die Zeitschrift "Auto Bild" schreibt. Bei einem Armbruch beispielsweise werden 800 Euro gezahlt, bei starken Verbrennungen zahlen die Versicherungen bis zu 76.694 Euro.
Sollte es sogar zu einem Pflegefall kommen, so kann zusätzlich zu einem Schmerzensgeld von 500.000 Euro auch noch eine monatliche Rente bezahlt werden, was aber ein Gericht entscheidet. Manchmal bieten auch die betroffenen Versicherungen im Vorfeld schon Zahlungen an, um eventuelle teure Prozesse zu vermeiden.
Aber Vorsicht ist geboten, wenn ein gegnerischer Versicherer eine schriftliche Abfindungsvereinbarung vorlegt, denn dann können eventuelle Folgekosten nicht mehr eingefordert werden.
Sollte ein Unfallverursacher nicht festgestellt werden können, so besteht für das Opfer trotzdem die Möglichkeit ein Schmerzensgeld zu erhalten, denn dann hilft oftmals der Verein für Verkehrsopferhilfe e. V., der im Jahr 1963 gegründet wurde und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer finanziert wird.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Schmerzensgeld-fuer-die-Opfer-article2754061.html Abgerufen am 7. März 2011