Zahnspange für Erwachsene: Korrekturen sind möglich, aber langwierig

Zahn- und Kieferfehlstellungen können auch bei Erwachsenen noch mit einer Zahnspange behandelt werden

Von Cornelia Scherpe
13. Oktober 2014

Viele Kinder bekommen eine Zahnspange zum Herausnehmen, oder müssen für einige Zeit eine eingeklebte Zahnspange tragen. Auf diese Weise sollen Fehlstellungen korrigiert werden. Doch was tut man, wenn man als Kind keine Spange hatte und nun als Erwachsener unter den schiefen Zähnen leidet?

Auch Erwachsene können von Zahnspangen profitieren

Prinzipiell lohnt sich immer die Nachfrage beim Zahnarzt, ob eine Spange noch sinnvoll ist. Oft können selbst Erwachsene noch von dem schonenden Eingriff profitieren. Da sie sich allerdings nicht mehr im Wachstum befinden, muss man mit einer deutlich längeren Therapiedauer rechnen.

Die eigentliche Anbringung der kleinen Plättchen (Brackets) auf den Zähnen und des Drahtes zwischen ihnen ist bei Erwachsenen vergleichbar mit dem Einsetzen der Spange bei Kindern. Der Arzt muss nur eventuell darauf achten, weniger Kraft auf die Zähne wirken zu lassen, wenn bereits Problemzähne vorhanden sind und Knochenabbau ein Thema ist.

Zahnspange verbessert Aussehen als auch Gesundheitszustand

Auch der späte Griff zur Zahnspange lohnt sich, denn dadurch verbessern Erwachsene nicht nur ihr Aussehen, sondern auch die Gesundheit. Schief zueinander stehende Kiefer können zu Überlastungen und damit Verspannungen im Gesicht und Kopfschmerzen führen.

Zudem ist die Zahnhygiene schwieriger, wenn man beispielsweise die Zwischenräume der Zähne nicht richtig putzen kann. Das wiederum kann Zahnfleischentzündungen und Karies die Tür öffnen.

Ästhetische Probleme durch farblich neutrale Brackets kaum gegeben

Angst vor ästhetischen Problemen beim Tragen der Zahnspange muss man heute kaum noch haben. Die Brackets auf den Zähnen und der Draht zwischen ihnen müssen nicht metallisch sein, sondern können zahnfarbend bis transparent sein.

Die Kosten einer Zahnspange samt Kontrollterminen und Nachsorgen belaufen sich je nach Therapiedauer auf bis 2.000 Euro. An den Kosten dieser Korrektur beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen bei Patienten über 18 Jahren in der Regel nicht.