Zu alt mit Mitte dreißig? Wann Arbeitgeber ältere Bewerber diskriminieren

Auf ein bestimmtes Alter abzielende Ausschreibungen können eine Ungerechtigkeit darstellen

Von Niklas Ladwig
30. Januar 2013

Viele Unternehmen richten ihre Stellenanzeigen an Hochschulabsolventen oder "Young Professionals". Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts sind solche Ausschreibungen jedoch bereits problematisch und können eine Ungerechtigkeit gegenüber älteren Bewerbern darstellen.

Examensnoten als Ausschlusskriterium

Das entsprechende Urteil gehört zum Fall um einen 36-jährigen Bewerber bei einem öffentlich-rechtlichen Krankenhausträger. Das Unternehmen suchte langfristig nach Nachwuchsführungskräften, wobei die persönlichen Eigenschaften als Berufsanfänger besonders wichtig wären.

Der Kläger war Volljurist mit langjähriger Berufslaufbahn und sah die Ablehnung seiner Bewerbung als Benachteiligung wegen des hohen Alters. Er forderte Entschädigung, die das Unternehmen jedoch mit dem Verweis auf seine unterdurchschnittlichen Examensnoten im Bewerberfeld ablehnte.

Prüfung durch das Landesarbeitsgericht

Nachdem die Vorinstanzen die Klage des 36-Jährigen abgewiesen hatten, sprach ihm das Bundesarbeitsgericht im Ansatz Recht zu. Demnach ist die Stellenanzeige ein Indiz für eine nachteilige Behandlung aufgrund des Alters. Der Krankenhausträger könnte jedoch die Anschuldigung widerlegen, wenn er nachweisen würde, dass die Entscheidung eindeutig in Hinblick auf die Examensnoten gefällt wurde. Ob dies der Fall war, prüft nun das Landesarbeitsgericht.