Zu alt mit Mitte dreißig? Wann Arbeitgeber ältere Bewerber diskriminieren
Auf ein bestimmtes Alter abzielende Ausschreibungen können eine Ungerechtigkeit darstellen
Viele Unternehmen richten ihre Stellenanzeigen an Hochschulabsolventen oder "Young Professionals". Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts sind solche Ausschreibungen jedoch bereits problematisch und können eine Ungerechtigkeit gegenüber älteren Bewerbern darstellen.
Examensnoten als Ausschlusskriterium
Das entsprechende Urteil gehört zum Fall um einen 36-jährigen Bewerber bei einem öffentlich-rechtlichen Krankenhausträger. Das Unternehmen suchte langfristig nach Nachwuchsführungskräften, wobei die persönlichen Eigenschaften als Berufsanfänger besonders wichtig wären.
Der Kläger war Volljurist mit langjähriger Berufslaufbahn und sah die Ablehnung seiner Bewerbung als Benachteiligung wegen des hohen Alters. Er forderte Entschädigung, die das Unternehmen jedoch mit dem Verweis auf seine unterdurchschnittlichen Examensnoten im Bewerberfeld ablehnte.
Prüfung durch das Landesarbeitsgericht
Nachdem die Vorinstanzen die Klage des 36-Jährigen abgewiesen hatten, sprach ihm das Bundesarbeitsgericht im Ansatz Recht zu. Demnach ist die Stellenanzeige ein Indiz für eine nachteilige Behandlung aufgrund des Alters. Der Krankenhausträger könnte jedoch die Anschuldigung widerlegen, wenn er nachweisen würde, dass die Entscheidung eindeutig in Hinblick auf die Examensnoten gefällt wurde. Ob dies der Fall war, prüft nun das Landesarbeitsgericht.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mit-36-zu-alt-fuer-den-Job-article10011461.html Abgerufen am 30. Januar 2013