Zum Konzert trotz Krankheitsmeldung?
Aktivitäten darf man im Krankheitsfall ausüben, solange diese die gesundheitlichen Fortschritte nicht beeinträchtigen. Dies ist ein Urteil der Landesarbeitsgerichte der jeweiligen Länder. Demnach dürfen Patienten mit Gelenkproblemen weiterhin zum Fußballtraining und auch Patienten mit einem Hörsturz müssen nicht auf einen Konzertbesuch verzichten.
Die Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Genesungszeit durch diese Aktivitäten beeinflusst oder gar verlängert werden.