Zwischen der Organspende und einer Patientenverfügung besteht kein Widerspruch
Auch Organspender können eine Patientenverfügung ausstellen, denn wie Thomas Beck, kaufmännischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), sagt, bestehe darin kein Widerspruch.
Für die Organübernahme wird der Kreislauf des Verstorbenen, nach Feststellung des Hirntods, kurzfristig maschinell aufrecht erhalten, was aber keine lebensverlängernde Maßnahme bedeutet, wie dies auch ein Rechtsanwalt für Medizinrecht in München bestätigt. Deshalb gibt die DSO allen Organspendern den Rat, ihre Patientenverfügung mit einem Zusatz zu versehen, der vorsieht, dass die Erhaltung der Vitalfunktionen nach einem festgestellten Hirntod nur zum Zwecke der Organtransplantation dient und nicht als Lebensverlängerung.