Abfindungen - die große Frage nach dem Wann und dem Wie viel

Die Abfindungsregelungen von Max Mustermann

Von Cornelia Scherpe
17. Juni 2010

Die großen Firmenbosse und Manager erhalten riesige Summen an Abfindung. Die Höhe ist stets im Arbeitsvertrag vereinbart und unter einigen Millionen würden die meisten von ihnen den Vertrag niemals unterschreiben.

Von Tarifverträgen und Rationalisierungsschutz

Normale Arbeitnehmer haben derlei Klauseln leider nicht oder selten in ihren Verträgen stehen. Dennoch können Situationen entstehen, in denen auch sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung haben. Je nach Branche kann die Auszahlung einer Abfindung in den Tarifverträgen festgeschrieben sein. Da sollte man sich immer informieren.

Manche besitzen Klauseln die einen so genannten Rationalisierungsschutz betreffen. Hierbei geht es darum, den Arbeitnehmer zu schützen, wenn der Betrieb aus diversen Gründen Personalabbau betreiben muss. Wem bei solchen Massenentlassungen der Arbeitsplatz verloren geht, kann dann auf eine Abfindung hoffen.

Auch bei der Kündigung einzelner Personen ist es oft möglich, eine Abfindung auszuhandeln. Wird man unfreiwillig entlassen, hat man 3 Wochen um dagegen zu klagen. Da die meisten Firmenchefs den Rechtsstreit verhindern wollen, werden dann oft Abfindungsverhandlungen geführt. Wie viel Geld man dann ausgezahlt bekommt, ist nicht gesetzlich festgelegt und orientiert sich auch am Wohlstand der Firma.

Steuerpflicht

Achtung: Das Geld das man erhält, zählt als Arbeitsentgelt und muss genau wie das Monatsgehalt versteuert werden. Von Sozialabgaben ist es allerdings befreit.