Ärger im Restaurant - auch Gäste haben Rechte

Von Dörte Rösler
4. April 2014

Für viele Deutsche ist der Restaurantbesuch ein Highlight im Alltag. Doch nicht immer sind Speisen, Getränke und Service das pure Vergnügen. Statt den Ärger runterzuschlucken, sollten Gäste sich wehren. Oft ist das Recht auf ihrer Seite.

Verpatzte Reservierung

Spätestens 30 Minuten nach dem Eintreffen der Gäste sollte der Wirt den reservierten Tisch frei haben. Gelingt dies nicht, besteht Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Anfahrt zum Lokal. Umgekehrt darf aber auch das Restaurant finanziellen Ersatz fordern, wenn der Gast trotz Reservierung nicht erschienen ist.

Warterei auf Speisen und Getränke

Bis zu 20 Minuten darf der Service sich für die Getränkelieferung Zeit lassen. Beim Essen sind es sogar 30 Minuten. Wer zwischendurch seine Mahlzeit angemahnt hat, darf nach spätestens 45 Minuten gehen.

Mangelhaftes Essen, schlechter Service

Der teure Spargel ist zerkocht, das zarte Steak entpuppt sich als zähes Leder - wenn die Küche gepatzt hat, darf der Gast Nachbesserung fordern. Schmeckt auch die zweite Lieferung nicht besser: aufstehen und Lokal verlassen ohne zu zahlen.

Dass eine unfreundliche Bedienung den Genuss beim Essen verderben kann, wissen auch Juristen. Gerichte haben deshalb Preisminderungen bis zu 20 Prozent anerkannt.

Die Rechnung kommt nicht

Länger als 30 Minuten muss kein Gast auf das Bezahlen warten. Vor dem Verlassen des Lokals sollte er jedoch dreimal vernehmlich um die Rechnung bitten. Außerdem: ein trödelnder Kellner befreit nicht von der Zahlung. Der Wirt hat Anspruch auf Namen und Anschrift, damit er die Rechnung nachschicken kann.