Airlines verweigern Entschädigung für verspätete Flüge - So bekommen Sie Ihr Recht

Von Dörte Rösler
3. Januar 2014

Flugreisende verschenken jährlich Millionen, weil sie Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge nicht beantragen. Landet der Flieger am Zielort drei Stunden später als geplant, müsste die Airline bis zu 500 Euro zahlen.

Die Fluggesellschaften machen es betroffenen Kunden allerdings schwer. In aller Regel bekommen Passagiere, die auf ihrem Recht beharren, eine standardisierte Ablehnung. Die Unternehmen verweisen darin auf außergewöhnliche Umstände, für die sie nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Wer seine Ansprüche durchsetzen möchte, muss vor Gericht ziehen.

Wenige beantragen Entschädigung

Aufwand und Kosten für das Klageverfahren sind den meisten Antragstellern zu hoch. Deshalb verzichten sie auf ihr Geld. Lediglich zwei bis vier Prozent der Betroffenen erhält nach EU-Schätzungen eine Entschädigung. Am häufigsten profitieren finanzkräftige Geschäftskunden, die aus Ärger über die Ablehnungspraxis der Airlines einen Anwalt engagieren.

Überprüfung auf Online-Portalen

Aber auch normale Passagiere können zu ihrem Recht kommen. Neben der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die seit November auch für Fluggäste zuständig ist, helfen einige Online-Portale. Im Internet lässt sich überprüfen, wie hoch die individuellen Ansprüche sind, per Mausklick gelangt man dann zu einem spezialisierten Dienstleister, der den Fall juristisch weiterverfolgt.

Überweist die Airline, kassiert der Vermittler 30 Prozent der Entschädigungssumme. Falls es kein Geld gibt, müssen Passagiere für den Service auch nichts zahlen.