Anschnallpflicht im Auto gilt auch für Hunde
Autofahrer, die ihren Hund im Wagen nicht sichern, müssen mit Punkten und Geldstrafen rechnen
Viele Autofahrer schnallen sich mittlerweile beim Autofahren korrekt an. Das tun auch die Beifahrer und auch an die Kinder wird gedacht. Aber trotzdem wird noch jemand vergessen, den man ebenfalls dementsprechend sichern muss, das ist der beste Freund des Menschen, der Hund.
Passiert dies nicht, so kann es großen Ärger geben, so zum einen mit der Polizei, die ein Bußgeld von 35 Euro oder 50 Euro (bei Gefährdung) verlangen kann mit zusätzlich drei Punkten in Flensburg, aber vor allem auch mit der Kfz-Versicherung. Ist nämlich der Hund Schuld an einem Unfall, so braucht die Versicherung den Schaden nicht voll übernehmen.
Hundehalter sollten für entsprechende Sicherung sorgen
Wie der ADAC sagt, besteht für jeden Autofahrer die Pflicht eine Ladung, und hierunter fällt auch der Hund, ausreichend zu sichern. Für Hunde gibt es somit spezielle Gurte oder auch Schutzdecken, oder bei Kombis müssen stabile Trenngitter zum Innenraum angebracht werden. Also vor der nächsten Autofahrt auch an seinen Freund denken, denn wenn dieser bei einem Unfall schwer verletzt wird, macht sich sich bestimmt Vorwürfe.