Anträge auf Teilzeitarbeit müssen beim Arbeitgeber unbedingt fristgerecht eingehen

Eine Kölner Fachanwältin klärt auf, über Rechten und Pflichten in puncto Teilzeitbeschäftigung

Von Laura Busch
23. Februar 2012

Anträge auf Teilzeitarbeit müssen beim Arbeitgeber korrekt und vor allem fristgerecht eingehen. Konkret heißt das, dass sie mindestens ein Vierteljahr vor dem Termin, den man sich wünscht, beim Arbeitgeber liegen müssen. Dann muss der Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor diesem Termin mitteilen, ob dem Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung entsprochen werden könne oder nicht, so Nathalie Oberthür, Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wichtig sei auch, dass man sich klar ausdrücke.

Das Recht auf Teilzeitbeschäftigung

Der Chef müsse genau wissen, wie viele Stunden man arbeiten wolle. Das Angeben einer Zeitspanne sei rechtlich unzulässig. Generell haben alle Arbeitnehmer das Recht auf Teilzeit, die mindestens ein halbes Jahr in einem Betrieb arbeiten. Der Betrieb muss jedoch auch aus mindestens 15 Beschäftigen bestehen.

Teilzeit als Übergangsphase

Generell gilt zu beachten: Wer auf Teilzeit wechselt, hat rechtlich keinen Anspruch, wieder zurück auf Vollzeit zu springen. Wer nur einige Zeit Teilzeit arbeiten wolle, etwa weil er ein Kind bekommen habe, der solle einfach mal so mit dem Chef sprechen und eine einvernehmliche Regelung finden, so Oberthür.