Arbeitnehmer aufgepasst - Urlaub nicht ewig gültig

Von Marion Selzer
10. Oktober 2012

Die Urlaubstage sollten Arbeitnehmer noch im selben Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich. So zum Beispiel, wenn der Urlaub aus betriebsinternen Gründen nicht rechtzeitig genommen werden konnte. Auch, wenn der Arbeitnehmer triftige persönliche Gründe vorweisen kann, muss der Arbeitgeber den Urlaub aus dem Vorjahr bis Ende März des folgenden Jahres gestatten.

Wer seinen Urlaub noch später auf das Folgejahr legen möchte, der muss im Streitfall beweisen können, dass eine solche Praxis in dem betreffenden Betrieb üblich ist. Die Beweislast liegt hier allein beim Arbeitnehmer, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Arbeitnehmer sollten sich daher lieber rechtzeitig um die Einhaltung ihres Jahresurlaubs kümmern oder sich die Aufschiebung vom Chef schriftlich bestätigen lassen.