Arbeitnehmer beleidigt Kollegen über "MeinVZ" - Kündigung gerechtfertigt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. April 2010

Beleidigungen gegenüber Arbeitskollegen können zu einer Kündigung des Angestellten führen. Dass dies schneller passieren kann, als einem vielleicht klar ist, zeigt folgender Fall.

Über die Internetplattform "MeinVZ" hat ein Arbeitnehmer der Mannheimer Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft (MEV) einen seiner Kollegen unter anderem als "Kollegenschwein" bezeichnet. Von seinem Arbeitgeber bekam er dafür die Kündigung.

Zum Gerichtsurteil war der Angeklagte nicht erschienen, stattdessen forderte er ein Versäumnisurteil von der Richterin. Diese sagte im Übrigen aus, dass das Internet wie ein schwarzes Brett sei und man mit Äußerungen dieser Art sehr vorsichtig sein sollte.