Augen auf im Winterschlussverkauf

Schnäppchenjäger sollten nicht auf Phantasiepreisstürze und Garantieverkürzungen herinfallen

Von Katharina Cichosch
25. Januar 2013

Wenn der Kaufrausch der Vorweihnachtszeit vorbei ist, sinken die Preise plötzlich massiv in den Keller. Pünktlich nach dem letzten Festtage starten viele Kaufhäuser und Einzelhändler ihren Winterschlussverkauf - und legen jetzt häufig noch einmal satte Prozente drauf! Die Rabatteschlacht hat ihre Gründe: Bei Bekleidung beispielsweise stehen schon die nächsten Frühjahr-/Sommerkollektionen in den Startlöchern, die endlich in den Laden kommen sollen.

Und weil alles so verlockend günstig zu haben ist, wird am Wühltisch schon mal besonders sorglos zugeschlagen. Aber Vorsicht: Damit es nach dem Kaufrausch kein böses Erwachen gibt, sollten Shoppingfans einige Punkte beachten.

Umtauschrecht als Kulanz des Händlers

Noch schnell einen Wintermantel, einen schönen Schal oder eine hochwertige Ledertasche einkaufen - kein Problem im Winterschlussverkauf! Allerdings sollte man sich seine "Beute" sehr genau anschauen und am besten gleich anprobieren, bevor man zuschlägt.

Denn: Gerade Bekleidung, Schuhe und Accessoires sind häufig vom Umtausch ausgeschlossen. Und das ist auch rechtens so, schließlich gilt das Umtauschrecht als Kulanz des Händlers - eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Und: Ist ein Umtausch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes möglich, dann muss dieser nicht zwangsläufig gegen Geld erfolgen. Auch ein Umtausch gegen gleichwertige Produkte kann legitim sein.

Phantasiesummen für dramatischen Preissturz

Besonders vorsichtig sollten Käufer auch mit vermeintlichen Schnäppchen-Angeboten im Elektronikbereich sein. Vom Handmixer bis zum Tablet-PC unterbieten sich die Händler regelmäßig in ihren Rabattversprechungen. Dabei ist der angegebene Originalpreis gar nicht immer als Richtlinie geeignet.

Nicht selten werden hier, nicht rechtens aber leider verbreitet, Phantasiesummen angegeben, um den Preissturz noch dramatischer wirken zu lassen. Da hilft nur eins: Nicht gleich beim ersten Angebot zugreifen, verschiedene Anbieter vergleichen - und sich nicht von allzu verführerischen Preisversprechen locken lassen!

Die gesetzliche Mindestgarantie

Auf die gesetzliche Mindestgarantie haben Käufer übrigens selbstverständlich auch beim Winterschlussverkauf ein Anrecht. Um dieses im Zweifel durchsetzen zu können, müssen die Kaufbelege (mit Datum!) entsprechend aufbewahrt werden - am besten in einer licht- und feuchtigkeitsresistenten Dokumentenhülle, die das empfindliche Thermopapier des Kassenbons schützt.