Ausbildung zum Finanzberater - Voraussetzungen und Qualifikation

Noch immer gibt es keine einheitliche Regelung zur Ausbildung eines Finanzberaters

Von Dörte Rösler
9. Februar 2015

Seit 2013 erlaubt erlaubt der Gesetzgeber in Deutschland zwei Formen der Finanzberatung:

  1. auf Provisionsbasis oder
  2. gegen Honorar.

Welche Ausbildung ein Finanzberater haben muss, ist aber immer noch nicht einheitlich geregelt.

Vorkenntnisse erforderlich

Zwar darf niemand mehr ohne Qualifikationsnachweis Kunden beraten. Neben dem

  • "Fachwirt für Finanzberatung" und
  • dem "Fachberater für Finanzdienstleistungen" (IHK)

sind aber diverse andere Abschlüsse möglich.

Fachliche Weiterbildung

Die Qualifikation zum Finanzberater ist eine fachliche Weiterbildung. Einsteiger haben meist eine Lehre bei der Bank oder einer Versicherung absolviert. Auch ein abgeschlossenes BWL-Studium gilt als gute Basis.

Zur Weiterbildung wählen die Interessenten dann einen geeigneten Finanzdienstleister - oder sie machen ein berufsbegleitendes Fernstudium. Um die Zulassung als "Fachberater für Finanzdienstleitungen" Berater zu erhalten, müssen sie abschließend eine Prüfung vor der IHK ablegen.

Dieser Titel hat sich bundesweit als Maßstab durchgesetzt. Private Schulen bieten zwar gelegentlich andere Titel an, wer in einer Firma der Finanzbranche arbeiten möchte, sollte jedoch auf einen anerkannten Abschluss achten.