Banken dürfen bei Krediten keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt in zwei Fällen entschieden, dass die Banken bei Verbraucherkrediten keine Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. So können die betroffenen Verbraucher bei allen seit 2011 abgeschlossenen Kreditverträgen die eventuell geleisteten Gebühren wieder zurückverlangen. Wie das Gericht entschied, sind somit alle entsprechenden Klauseln in den Verträgen unwirksam.
Oftmals haben die Banken eine Bearbeitungsgebühr zwischen einem und vier Prozent verlangt, was aber unzulässig ist, weil die Banken die Bearbeitung von Kreditanträgen aus eigenem Interesse vornehmen und nur die Zinsen berechnen dürfen. Jetzt kann auf die Banken eine Lawine von Rückzahlungsforderung zukommen.
Auch Kreditverträge über einen Autokauf sind hiervon betroffen, ob dies aber auch für Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen zutrifft, ist noch unklar. Bei einem nun entschiedenen Fall hatte die Postbank einem Kunden für einen 40.000 Euro Kredit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.200 Euro in Rechnung gestellt.
Betroffene Verbraucher können bei Verbraucherschutzorganisationen, beispielsweise auch bei Stiftung Warentest, entsprechende Musterbriefe anfordern um eventuelle bezahlte Gebühren wieder zurückzufordern.