Beamte gehen trotz Krankheit leer aus

Von Ingo Krüger
23. Februar 2011

Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich, wenn sie ihren Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen können. Beamte dagegen nicht. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.

Da der Kläger aufgrund einer Erkrankung ein Jahr seinen Beruf nicht ausüben konnte, verfielen 62 Urlaubstage. Für diesen Verzicht wollte der mittlerweile pensionierte Beamte mit rund 10.000 Euro entschädigt werden. Das OVG lehnte die Forderung des Mannes jedoch ab.

Da Beamte trotz einer Krankheit weiterhin ihr Gehalt beziehen, hätten sie keinerlei finanzielle Verluste, so das Gericht in seinem Urteil. Zudem würde das Beamtenrecht auch keinen finanziellen Ausgleich vorsehen.(Az: 2 A 11321/o9.OVG)