Bei der kommenden Einkommensteuererklärung gibt es einige Neuregelungen

Auch Studenten profitieren von den neuen Regelungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. April 2011

Jedes Jahr müssen Arbeitnehmer ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, was manchmal auch lästig ist, doch in diesem Jahr könnte sich der Aufwand bei dem einen oder anderen lohnen. So gibt es einige Neuregelungen bei Umzug, Dienstreisen oder auch dem Arbeitszimmer, was wieder als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.

Selber machen oder Steuerberater beauftragen?

Wer seine Steuererklärung selber ausfüllt, sei es in Papierform oder über das Internet mittels "ELSTER", muss diese bis zum 31. Mai 2011 für das vergangene Jahr bei seinem Finanzamt einreichen.

Wer einen Steuerberater oder auch einen Lohnsteuerhilfe-Verein damit beauftragt, der hat eine Frist bis zum 31.12. des Jahres.

Neuerungen

Doch was hat sich alles für den Steuerzahler positiv geändert? So einmal bei den Beiträgen für die Krankenkassen einschließlich der Pflegeversicherung. Privat versicherte erhalten von ihrer Kasse eine zusätzliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Wer einen Teil seiner Arbeit zu Hause in einem separaten Arbeitszimmer erledigt und dafür keinen Platz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt, kann diese Kosten dann geltend machen.

Bei Mietern wird anteilig die Miete und Nebenkosten auf die Quadratmetern umgerechnet. Bei Haus- oder Wohnungseigentümern die entsprechenden Kreditzinsen, sowie auch die Reparaturen und Abschreibungen. Auch die Kosten für die Einrichtung kann man angeben. Auch bei einem beruflich bedingten Umzug können anfallende Kosten bei der Steuer angegeben werden.

Auch Studenten profitieren von den neuen Regelungen.

Doch es gibt auch Schattenseiten, denn wer im letzten Jahr Kurzarbeitergeld erhalten hat, der muss eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.