Bei künstlicher Befruchtung keine genetische Untersuchung auf das Geschlecht
Um Missbrauch zu vermeiden, soll in Deutschland die Zahl der Diagnosen in den einzelnen Zentren begrenzt werden
Bei künstlich befruchteten Eizellen kann das Erbgut auf genetisch bedingte Erkrankungen untersucht werden, wie es bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) geschieht. Diese Diagnostik ist eigentlich in Deutschland nicht erlaubt, weil es einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz dargestellt.
Missbrauch der Ergebnisse
Im Jahr 2010 hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass in besonderen Ausnahmefällen ein Gentest zulässig ist.
Doch leider ist es auch schon vorgekommen, dass manche Eltern in Europa diesen Test als Feststellung des Geschlechts des Kindes missbrauchen, wie die Vorsitzende des Ethikrat in Deutschland berichtet. So wurden danach in einigen Ländern, beispielsweise in Albanien und dem Kosovo, weibliche Embryonen getötet. Deshalb sollte in Deutschland die Zahl dieser Diagnosen in den einzelnen Zentren begrenzt werden.
PID nicht ohne Risiken
In den USA wird schon seit den 90er Jahren die PID durchgeführt, wobei es in den einzelnen Bundesstaaten auch Einschränkungen gibt. Dagegen gibt es in China kein Gesetz und trotz einer drohender Gefahr von Schäden an den ungeborenen Kindern wird sie dennoch erlaubt.
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Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52911/Ethikrat-Chefin-warnt-vor-Selektion-von-Embryonen-nach-Geschlecht Abgerufen am 9. Januar 2013