Beim Immobilienkauf ist der Notar Pflicht

Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte beachten, dass die Anwesenheit eines Notars in Deutschland dabei Pflicht ist

Von Cornelia Scherpe
13. Oktober 2015

Wer sich ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, hat oft einen stressigen Weg vor sich. Neben der Suche nach der passenden Immobilie gibt es viele rechtliche Dinge zu beachten.

Einer der wichtigsten Punkte lautet dabei: Denken Sie rechtzeitig an den Gang zu einem Notar. Tatsächlich ist die Anwesenheit eines solchen bei allen Immobilienkäufen in Deutschland verpflichtend.

Die Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf

Der Gesetzgeber hat die Anwesenheit eines Notars zur Pflicht gemacht, um einen stabilen Rahmen für Käufer und Verkäufer zu schaffen. Größere Rechtsstreite sollen so von vorn herein ausgeschlossen werden.

Der Notar kümmert sich darum, dass für den Kaufvertrag alle rechtlichen Voraussetzungen bestehen und beide Parteien einen beglaubigten Vertrag unterzeichnen. Während des Abschlusstermins beim Notar wird daher der komplette Vertragstext in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer vorgelesen und dann unterzeichnet.

Es fällt außerdem in den Aufgabenbereich des Notars alle notwendigen Unterlagen für die Parteien einzuholen und zu prüfen. Er informiert ferner den Käufer über den Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung und kümmert sich bei Bedarf um die Löschung von nicht übernommenen Belastungen.

Der Notar als Konfliktlöser

Kommt es zu einem Konflikt zwischen Käufer und Verkäufer, ist ebenfalls die Mitarbeit des Notars gefragt. Er sucht als neutrale Partei für eine möglichst gute Lösung, die im Interesse der beiden anderen liegt.

Der schlussendliche Vertrag sollte ausgewogen zu beiden Seiten hin sein. Diese rechtliche Beratung ist Teil der Beurkundungsgebühr, die man an den Notar zahlt. Wer allerdings eine weiterführende Beratung wünscht, muss dafür im Regelfall auch mehr zahlen. Die Höhe der Kosten ist eine individuelle Verhandlungssache, orientiert sich aber meist am Wert der Immobilie.