BGH klärt Haftungsfrage bei Filesharing und illegalem Musiktausch
Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder über das illegale Herunterladen von Musiktiteln oder Filmen zu informieren
200 Euro für ein einziges Lied sind ein Preis, den nicht viele Menschen bezahlen würden. So hoch ist aber der Schadenersatz, wenn Internetnutzer einen Song illegal auf einer Online-Tauschbörse anbieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 7/14).
Entscheidungen zugunsten der Musikindustrie
3000 Euro für 15 nachweislich hochgeladene Musiktitel muss nun eine Mutter für ihre 14 Jahre alte Tochter zahlen. Die gab an, nicht gewusst zu haben, dass Filesharing nicht erlaubt sei. Die Mutter, so der BGH, hätte ihr Kind deutlich vor einem solchen Vorgehen warnen sollen. Eine allgemeine Aufforderung, sich ordentlich zu verhalten, reiche nicht aus, urteilten die Richter.
In einem anderen Fall wurden von einem Computer Dateien zum Download angeboten. Die proMedia Gesellschaft, die zum Schutz geistigen Eigentums IP-Adressen ermittelt, hatte den Rechner eines Familienvaters als Quelle geortet. Der Vater erklärte, dass dies aus diversen Gründen nicht möglich sein könne. Der BGH akzeptierte jedoch die Ermittlungen des Softwareunternehmens als Beweis.
Auch wenn es bei solchen Nachforschungen theoretisch zu Fehlern kommen könne, seien die Ermittlungsergebnisse zunächst nicht anzuzweifeln (Az.: I ZR 19/14). Es sei davon auszugehen, dass der Anschlussinhaber die Titel ins Netz gestellt habe.
Auch eine dritte Entscheidung des BGH fiel zugunsten der Musikindustrie aus. Ein Vater konnte sich das Filesharing vom eigenen Computer nicht erklären, da die Familie im Urlaub gewesen sei. Zudem seien Rechner und Router vom Netz getrennt gewesen. Das Oberlandesgericht Köln als Vorinstanz hatte diese Version nicht geglaubt. Der BGH bestätigte dieses Urteil nun (Az.: I ZR 75/14). Die Abmahnung sei zu Recht erfolgt.
Kinder unbedingt aufklären
Rechtsanwälte fordern Eltern daher auf, ihre Kinder unbedingt über das illegale Herunterladen von Musiktiteln oder Filmen zu informieren. Nur das könne sie vor Schadenersatzforderungen der Musikindustrie bewahren.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-laesst-Abgemahnte-abblitzen-article15284681.html Abgerufen am 12. Juni 2015