Bier, Karneval, Rattenfänger und Christkind sollen auf die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes

Von Ingo Krüger
16. Dezember 2013

Seit 2003 zählen nicht nur Baudenkmäler und Parkanlagen zum UNESCO-Weltkulturerbe, sondern auch Bräuche und Traditionen. Deutschland ist diesem Abkommen aber erst im Juli dieses Jahres beigetreten. Nun gibt es zahlreiche Vorschläge von Verbänden, Vereinen und Privatleuten, die ihre Ideen bis Ende November einreichen konnten.

Viele Vorschläge wurden bereits eingereicht

Einige Wünsche sind bereits jetzt bekannt geworden. Zu ihnen zählen etwa die Sage vom Rattenfänger, die von der niedersächsischen Stadt Hameln nominiert wurde. Das Deutsche Weihnachtsmuseum im bayerischen Rothenburg ob der Tauber hält Christkind, Weihnachtsmann und den Nikolaus für schützenswert; die Sorben, die nationale Minderheit in der Lausitz, ihre Bräuche. Ebenfalls die im 19. Jahrhundert in Deutschland entstandene und mittlerweile weltumspannende Genossenschaftsidee, die deutsche Theaterlandschaft oder das Chorwesen gehören zu den Kandidaten.

Auch der Karneval und das deutsche Reinheitsgebot für Bier möchten den Status, den argentinischer Tango, türkische Kaffeekultur und chinesische Akupunktur bereits besitzen. Für alle Bewerber gilt, dass der Brauch über mehrere Generationen weitergegeben worden sein muss und auch heute noch gelebt wird. Kommerzielle Interessen dürfen nicht an erster Stelle stehen.

Deutschlands später Beitritt zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe

Deutschland hat sich erst verhältnismäßig spät dem Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe angeschlossen. Dies hat auch historische Gründe. So hätten viele Deutsche mit Volkskultur und Traditionen Schwierigkeiten, erklärte der Vizepräsident der deutschen UNESCO-Kommission. Brüche in der deutschen Kulturgeschichte müssten daher in der Debatte berücksichtigt werden.