Bischof Tebartz-van Elst: Strafverfahren gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt

Von Dörte Rösler
19. November 2013

Bischof Tebartz-van Elst muss keinen Prozess wegen Falschaussage befürchten - das Hamburger Amtsgericht hat das Strafverfahren gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt. Wenn der Limburger Bischof die Summe zahlt, gilt er offiziell als unschuldig und nicht vorbestraft.

Dass Tebartz-van Elst gegenüber Spiegel-Journalisten falsche Angaben über seine Indien-Reise gemacht ist unstrittig. Videos beweisen, wie der Geistliche beteuert, er sei mit einem preiswerten Ticket geflogen. Tatsächlich saß der Bischof auf seiner Reise zu den Armen in der ersten Klasse.

Die Richter entschieden dennoch das Verfahren einzustellen, und ihr Beschluss ist nicht anfechtbar. Die 20.000 Euro fließen in die Staatskasse.