Promillegrenze für Radfahrer bleibt hoch - trotzdem drohen Geldbußen und Führerscheinentzug

Von Dörte Rösler
14. November 2013

Alkohol ist auch für Radfahrer tabu. Zwar dürfen Radler bis zu 1,5 Promille im Blut haben - wenn sie Schlangenlinien fahren, bei Rot über die Ampel rollen oder einen Unfall verursachen, müssen sie aber schon ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen. Bei schwerem alkoholbedingtem Fehlverhalten gibt es sogar sieben Punkte in Flensburg.

Obendrein droht eine Geldstrafe. In aller Regel ahnden Richter den strafrechtlich relevanten Alkoholkonsum mit einem kompletten Monatsgehalt. Ab 1,6 Promille kann das Gericht zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wenn diese negativ ausfällt, dürfen die Behörden den Führerschein einkassieren. Bei notorischen Promille-Radlern ist zusätzlich ein Radfahrverbot möglich.