Bundesregierung will der EU-Reform der Fluggastrechte zustimmen

Von Max Staender
13. August 2013

Auch hierzulande dürfte die neue EU-Reform der Fluggastrechte mit minimalen Änderungen zum Tragen kommen, da diese Reform nach Auskunft des Verkehrsministeriums für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen" sorge und daneben mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher schaffe.

In Zukunft können Flugreisende materielle sowie finanzielle Entschädigungsleistungen erst nach fünf statt bislang drei Stunden Verspätung beanspruchen. Zudem müssen die Airlines ihre Passagiere bei Verzögerungen auf der Start- und Landebahn erst nach über fünf Stunden aus dem Flugzeug lassen, wo die Bundesregierung allerdings Änderungsbedarf sieht. Diese Frist soll insbesondere wegen der Bedürfnisse von Behinderten auf maximal drei Stunden reduziert werden.

Zudem müsse das Luftfahrtbundesamt wesentlich mehr "Vorort-Kontrollen" durchführen und die Reisenden intensiver über ihre Rechte informieren. Insbesondere die Grünen sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen üben heftige Kritik an dem Papier aus Brüssel, da ihrer Ansicht nach das "Verbraucherschutzniveau zusammengestrichen wird" und die Reform ein "deutlicher Rückschritt" sei.