Bußgeld und Führerschein-Entzug auch für Fahrradfahrer

Radfahrern droht ein Führerschein-Entzug beim Fahren im betrunkenen Zustand oder Unfallbeteiligung

Von Matthias Bossaller
5. April 2011

Auf Deutschlands Straßen herrscht Krieg - nicht nur zwischen den Autofahrern sondern auch zwischen Auto- und Radfahrern.

Verkehrsverstöße von Radfahrern werden ebenfalls geahndet

Viele Radfahrer halten sich nicht an die Verkehrsordnung und überfahren rote Ampeln, verlassen den Radweg oder sind im Dunkeln ohne Licht kaum zu sehen. Wer auf dem Rad fährt, kann jedoch genauso Punkte in Flensburg sammeln wie der Autofahrer. Ab einem Bußgeld von 40 Euro gibt es Punkte in der Verkehrssünderkartei. Die Spanne reicht von fünf Euro für freihändiges Fahren bis 350 Euro für das Überfahren des Bahnüberganges, obwohl die Schranke geschlossen ist.

Was viele Fahrradfahrer nicht wissen: Sie können ihren Autoführerschein verlieren, wenn sie betrunken fahren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dem alkoholisierten Radfahrer der Führerschein entzogen wird, wenn er 1,6 Promille hat - also die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht ist. Außerdem wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Das Urteil bezieht sich auf den Fall eines Mannes der mit 2,09 Promille auf dem Rad erwischt wurde.

Gleiche Regelung bei Unfallbeteiligung

Ist ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, gilt für ihn die 0,3 Promille-Grenze genauso wie auch für den Autofahrer. Hat er diese überschritten, kann er nach Paragraph 315 Strafgesetzbuch verurteilt werden. Handelt der Radfahrer grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz läuft er sogar Gefahr, dass seine Versicherung nicht den Schaden des Unfalls übernimmt. Jeder, der sich auf das Rad setzt und denkt: Jetzt kann ich was trinken, riskiert, tief in die Tasche greifen zu müssen.