Winken ist Pflicht - Radler müssen Handzeichen geben

Radfahrer werden aufgefordert im Straßenverkehr ihre Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzuzeigen

Von Dörte Rösler
13. Oktober 2014

Das Auto muss blinken, der Radfahrer winken. In der Praxis nehmen Radler es mit dem Handzeichen aber nicht so genau. Sie wechseln die Spur oder biegen ab, ohne dies mit einem Wink zu signalisieren. Das kann teuer werden. Bei einem Unfall müssen sie mit einer Teilschuld rechnen. Im schlimmsten Fall sogar mit dem Alleinverschulden.

Abbiegen muss deutlich angezeigt werden

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub fordert Radfahrer deshalb auf, ihre "Fahrtrichtungsanzeiger" rechtzeitig und deutlich zu benutzen. Gemeint sind beide Hände - elektrische Blinker sind am Rad verboten. Die Pflicht zum Handzeichen gilt sowohl für den Wechsel beim Einordnen auf eine andere Fahrspur als auch vor dem eigentlichen Abbiegen.

Wer seine Absicht mit einem Wink signalisiert hat, kann die Hand dann wieder herunternehmen. Es ist nicht nötig, den Arm während des gesamten Abbiegens ausgestreckt zu lassen. Wie Autofahrer müssen Radler sich vorm Linksabbiegen allerdings umschauen, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer überholt.