Das Urteil im Fall Hoeneß ist gefallen - wie geht es weiter?
Das Landgericht München hat Uli Hoeneß zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Damit blieb der Richter zwei Jahre unter dem vom der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Verteidigung will dennoch Revision beantragen. Was bedeutet das für den weiteren Verlauf den Verfahrens - und für den Verurteilten?
Urteil ist trotz Haftbefehl noch nicht rechtskräftig
Durch den Antrag auf Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bis der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung gefällt oder eine andere Kammer den Fall neu bewertet hat, kann Uli Hoeneß auf freiem Fuß bleiben. Es besteht zwar weiterhin ein Haftbefehl, die hinterlegte Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro erlaubt dem Bayern-Manager aber sogar Reisen ins Ausland.
Langwieriges Vefahren möglich
Das Revisionsverfahren kann sich über mehrere Monate hinziehen: wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, hat der Verteidiger vier Wochen Zeit, seinen Antrag zu begründen. Erst dann geht der Fall an den BGH, der wiederum einige Monate zur Entscheidungsfindung braucht. Hierbei sind wiederum zwei Szenarien möglich:
Wenn die Bundesrichter das Urteil bestätigen, gilt Hoeneß als rechtskräftig verurteilt und muss ins Gefängnis. Eine Aussetzung der Haft wäre frühestens nach einem Jahr und neun Monaten möglich. Bei guter Führung könnte er jedoch früher in den offenen Vollzug kommen.
Zahlung der hinterzogenen Steuern ist Pflicht
Kommt der BGH zum Schluss, dass Richter Heindl Fehler gemacht hat, wird das Urteil aufgehoben und eine andere Strafkammer des Landgerichts München muss den Fall neu bewerten. Unter Umständen käme Hoeneß dann mit einer milderen Strafe davon. Die hinterzogenen Steuern in Höhe von 28,5 Millionen Euro plus Zinsen und Säumniszuschläge muss er in jedem Fall zahlen. Ob Uli Hoeneß seine Ämter bei Rekordmeister Bayern-München behalten kann, wird in den zuständigen Gremien zeitnah entschieden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Die-wichtigsten-Antworten-nach-dem-Urteil-article12457881.html Abgerufen am 14. März 2014