Der Koalitionsvertrag ist fertig - das kommt auf Verbraucher zu
Der Koalitionsvertrag ist besiegelt. Auf die Verbraucher kommen damit zahlreiche Änderungen zu. Wir stellen einige Neuerungen vor: von Arzttermin bis Mietpreis, von Elterngeld bis Mindestlohn.
Zügigere Arzttermine
Maximal vier Wochen sollen gesetzlich Versicherte künftig auf einen Arzttermin warten. Die Vermittlung an einen entsprechenden Facharzt übernimmt bei Bedarf die zentrale Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Falls das nicht klappt, dürfen Patienten in die Ambulanz des nächsten Krankenhauses fahren.
Mehr Flexibilität bei Elterngeld und Arbeitszeiten
Wer nach der Geburt des Babys schnell wieder Geld verdienen möchte, kann trotz Teilzeitjob 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Um die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf besser vereinbaren zu können, haben Arbeitnehmer Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit. Für kurzzeitige Pflegeleistungen dürfen Angestellte außerdem zehn Tage bezahlte Auszeit nehmen.
Mehr Schutz für Mieter
In Städten mit knappem Wohnraum können die Länder eine Mietpreisbremse einführen. Bei Weitervermietungen dürfen die Kosten nur zehn Prozent steigen. Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er diesen künftig auch selbst zahlen.
Prepaid-Tarife für Energie
Mit Prepaid-Tarifen für Strom- und Gaskunden will die Regierung verhindern, dass wegen unbezahlter Rechnungen die Energie abgedreht wird. Intelligente Stromzähler sollen informieren, wenn das Budget aufgebraucht ist.
Mehr Beratung zum Dispokredit
Banken sollen ihre Kunden warnen, wenn das Konto in die roten Zahlen rutscht. Wer dauerhaft im Minus steckt, hat Anspruch auf Beratung, um einen günstigeren Kredit als den Dispo zu finden.
Mehr Geld für Geringverdiener - Mindestlohn ab 2015
Der gesetzliche Mindestlohn soll kommen. In den ersten Branchen greift er bereits ab 2015, wo es repräsentative Tarifverträge gibt, wird der Mindestlohn spätestens ab 2017 eingeführt. Auch freiwillige Praktikanten haben dann Anspruch auf eine Mindestvergütung.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Verbraucherthemen-im-Koalitionsvertrag-article11808721.html Abgerufen am 28. November 2013