Die Gesetze für Organspenden und -transplantationen müssen geändert werden

Lange Wartezeiten, viele Todesfälle trotz Transplantation - Bereitschaft zur Organspende zu gering

Von Melanie Ruch
14. Oktober 2010

Nach wie vor sind in Deutschland nur wenige Menschen dazu bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden und besitzen dementsprechend einen Organspendeausweis. Wenn es dann doch mal ein Spenderorgan gibt, muss entschieden werden, welcher Patient es bekommt. Meist bekommt der Patient das Organ, der am schwersten krank ist oder der am längsten darauf wartet.

Immer mehr Todesfälle durch lange Wartezeiten

Doch in Deutschland sterben mittlerweile immer mehr Menschen nach einer Implantation, weil ihr Körper durch das lange Warten meist schon zu schwach geworden ist. Mediziner fordern deshalb eine Änderung der deutschen Gesetzeslage bezüglich der Organspenden und -transplantationen.

Vor einigen Jahren überlebten durchschnittlich neun von zehn Patienten, die eine neue Leber transplantiert bekamen, mindestens das erste Jahr nach dem Eingriff. Derzeit sind es nur noch rund 72% der Patienten, die überleben. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Österreich ist das sehr wenig.

Körper durch maschinelle Lebenserhaltung stark geschwächt

Da die Wartezeit auf ein Spenderorgan teilweise mehrere Jahre dauert, müssen die Patienten während dieser Zeit oft an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden, die den Körper mit der Zeit sehr schwach werden lassen. Wenn die Patienten nach Jahren endlich ein Spenderorgan bekommen, ist die Überlebensrate natürlich sehr gering.

Auch die Bereitschaft der Bürger Organe zu spenden, liegt vergleichsweise viel zu niedrig. Während die Bürger in Deutschland zu ihren Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zusagen und sich einen Spenderausweis besorgen müssen, ist in Österreich automatisch jeder Bürger ab seiner Geburt ein Organspender, wenn er sich nicht im Laufe seines Lebens aus der Spenderkartei herausnehmen lässt.

Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland gefordert

Mediziner wünschen sich deshalb schon länger eine Änderung der Transplantationsgesetze. Zum einen müsste es auch in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung geben, das heißt, dass auch hierzulande alle Bürger von Geburt an in der Spenderkartei aufgeführt werden bis sie dem entsagen. Zum anderen müssen die Entscheidungskriterien geändert werden, mit denen ein Spenderorgan einem Patienten zugeteilt wird.

Hier sollen nicht mehr die Schwere der Erkrankung oder die Wartezeit entscheidend sein, sondern es sollte vielmehr danach entschieden werden, welcher Patienten die besten Heilungsaussichten nach der Transplantation hat.