Die undichten Regelungen der Samenspende
Die Samenspende gilt mitunter bis heute noch als Tabuthema. Besonders die auf diese Weise erzeugten Kinder leiden darunter und viele der mittlerweile Erwachsenen haben keine Ahnung, wer ihr leiblicher Vater ist. Familientherapeuten raten Eltern, die ihr Kind mittels Samenspende gezeugt haben, dringend dazu, dieses über seine Herkunft aufzuklären, und zwar frühzeitig. Je älter sie werden, desto schwerer trifft sie die Nachricht und könnte zu einem Identitätsbruch führen.
Gesetzliche Lücken
Während heterosexuelle Paare bei dieser Behandlung rechtlich automatisch als Eltern des Kindes darstellen, ist es bei lesbischen Müttern schwieriger. Hier muss die nicht-austragende Frau die Elternschaft für das Kind erst anerkannt bekommen, und zwar in einem langwierigen und komplizierten Stiefkind-Adoptionsverfahren.
Als weitere Gesetzeslücke gilt die Tatsache, dass das durch die Samenspende erzeugte Kind die Elternschaft anfechten kann. Viele Samenspender, die bereits mehreren Kindern Leben geschenkt haben, fordern zusammen mit zahlreichen Interessengruppen eine ausgeschlossene Anfechtung der Elternschaft durch das Kind, denn als Vater sehen sich die meisten von ihnen nicht.
Passend zum Thema
- Niedersachsen: Zuschuss für künstliche Befruchtung
- Die künstliche Befruchtung ist inzwischen fast so zuverlässig wie die natürliche Empfängnis
- Künstliche Befruchtung hat Fünf-Millionen-Marke erreicht
- Kinderglück für alle: Grüne fordern die künstliche Befruchtung für Lesben
- Bundesverwaltungsgericht: Jugendamt muss bei unbekannter Samenspende keinen Unterhalt leisten
- Mit der Samenspende zum Wunschkind: Strenge Auswahl bei den Spendern
- Samenspenderkinder haben ein Recht auf das Wissen ihrer biologischen Herkunft
- Samenspender soll Unterhalt der Tochter zahlen