Ethikrat fordert Aufhebung des Inzestverbots - Sex unter Geschwistern soll erlaubt sein

Von Dörte Rösler
29. September 2014

Sex unter Geschwistern ist in Deutschland verboten. Für Beischlaf zwischen Bruder und Schwester drohen bis zu drei Jahre Haft. Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben diese Rechtsprechung bestätigt. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt jedoch, die Strafen für Inzest einzuschränken.

Von den 26 Mitgliedern des Ethikrats hatten 14 für eine Abschaffung der Strafbarkeit gestimmt. 9 Mitglieder votierten dagegen. In einer Stellungnahme erklärte die Mehrheit, dass es nicht Aufgabe des Strafrechts sei, moralische Grenzen für die Sexualität mündiger Bürger durchzusetzen.

Streitthema der Erbkrankheiten als Folge von Inzest

Neben ethischen Gesichtspunkten gründet das Inzest-Verbot auf genetischen Argumenten: beim geschwisterlichen Beischlaf steigt die Gefahr, dass Kinder mit genetischen Schäden geboren werden. Dieses Risiko sieht der Ethikrat auch.

Die Befürworter einer Änderung argumentieren jedoch, dass mögliche Erbkrankheiten keine Strafe rechtfertigen: Wolle man diesen Gedanken konsequent weiterverfolgen, dürften auch Partner mit genetisch bedingten Erkrankungen nicht miteinander schlafen.

Abschaffung der Strafen als falsches Signal?

Die Gegner der Liberalisierung sehen im Wegfall der Strafandrohung ein falsches Signal. Sie vertreten die Auffassung, dass die Integrität familiärer Rollen geschützt werden müsse - auch wenn die Geschwister in den meisten bekannten Inzest-Fällen nicht gemeinsam in einem Familienverband aufgewachsen sind.

Das Justizministerium lehnt den Vorschlag bisher ab. Sollte es zu einer Revision des Strafrechts für geschwisterlichen Beischlaf kommen, müsste zudem ein weiterer Paragraf geprüft werden: das Inzest-Verbot zwischen Eltern und ihren mündigen Kindern. Der Ethikrat äußert sich hierzu nicht.