Finanzamt muss Kosten bei Zweitwohnung nahe dem Familienwohnsitz anerkennen
Sofern eine Zweitwohnung näher am Familiensitz als die Arbeitsstätte liegt, kann nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Im speziellen Fall hatte ein Universitätsprofessor geklagt, der mit seiner Gattin sowie beiden Kindern rund zwei Stunden von seiner Arbeitsstelle entfernt wohnt. Nachdem er anfangs eine Zweitwohnung nahe der Universität nahm, zog er anschließend in eine andere Wohnung um, die knapp 50 Kilometer vom Familienwohnsitz und rund 80 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt war. Daraufhin erkannte das zuständige Finanzamt die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung nicht an, da wegen der zu großen Entfernung die Zweitwohnung nicht als Wohnung an der Arbeitsstelle angesehen werden kann.
Der Professor betonte jedoch, dass er innerhalb von 50 Minuten die Universität erreiche, da die Wohnung verkehrsgünstig gelegen sei. Zudem könne er die Bibliotheken in seinem neuen Wohnort beruflich mehrere Male im Monat aufsuchen, da diese über viele Werke von seinem Fachbereich verfügen.
Zumindest die Richter konnte er mit diesen Argumenten überzeugen, während nun der Bundesfinanzhof über den Fall entscheiden muss.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Finanzamt-muss-Kosten-anerkennen-article11378446.html Abgerufen am 19. September 2013