Finanzamt darf 6 Prozent Zinsen kassieren - Steuerpflichtige können aber ebenso viel verlangen

Von Dörte Rösler
29. September 2014

Für verspätet gezahlte Steuern darf das Finanzamt aufs Jahr gerechnet sechs Prozent Zinsen kassieren - für jeden Monat ein halbes Prozent. Auch wenn sich auf dem Kapitalmarkt kaum solche Renditen erzielen lassen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Super-Zins für rechtens erklärt.

Orientierung seien die Zinsen für Kredite. Umgekehrt können Steuerzahler aber auch profitieren. Für verspätete Steuererstattungen muss der Fiskus ebenso viel Zinsen überweisen.

Wann beginnt die Zinsfrist?

Der Anspruch auf Zinsen entsteht regelmäßig 15 Monate nach dem Eintreten der Steuerschuld. Dabei ist es egal, ob der Steuerpflichtige mit der Zahlung in Verzug ist oder ob das Finanzamt die Steuer erst so spät festsetzt.

Wann kann der Steuerzahler profitieren?

Die 15-Monats-Frist gilt ebenfalls, wenn eine Steuererstattung zu spät eingeht. Wer vom Finanzamt Geld zurückbekommt, kann für jeden überfälligen Monat 0,5 Prozent Zinsen auf die ausstehende Summe aufschlagen. Ist eine Erstattung für das Jahr 2012 überfällig, haben Steuerzahler seit April 2014 Anspruch auf Zinsen.

Interessant ist das BFH-Urteil auch für Fälle, in denen ein Streit mit dem Finanzamt vor Gericht landet. Da ein Verfahren in aller Regel länger als zwei Jahre dauert, sollten Steuerpflichtige kühl rechnen: wenn sie eine eventuell ungerechtfertigte Forderung zahlen, können sie im Falle einer Erstattung sechs Prozent Zinsen kassieren - mehr als jede Bank bietet.

Wer gerade nicht flüssig ist, beantragt am besten eine Aussetzung der Vollziehung. Dann muss er zunächst nicht zahlen, kann allerdings später auch keine Zinsen einstreichen.