Gericht urteilt: Umzug reicht nicht für Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio
Wichtige Informationen für alle, die aufgrund eines Umzugs vorzeitig aus dem Fitnessstudiovertrag austreten möchten
Wer sich in einem Fitnessstudio anmeldet, verpflichtet sich oft über einen längeren Zeitraum. Die Beiträge für Mitglieder sind in der Regel für 12 Monate, bei manchem Anbietern auch für 24 Monate zu zahlen. Wird dann nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch weiter.
Diese Regelung kann schwierig werden, wenn ein Mitglied den Wohnsitz wechseln muss.
Sonderkündigungsrecht durch Umzug?
Dieser Fall trat bei einem jungen Mann ein, der als "Soldat auf Zeit" tätig war. Er musste berufsbedingt seine Heimatstadt samt dem dortigen Fitnessstudio verlassen, da er von der Armee neu stationiert wurde. Der Umzug von Hannover nach Rostock machte es unmöglich, weiterhin das alte Fitnessstudio zu besuchen.
Der Mann reichte daher eine Kündigung ein und bezog sich auf das Sonderkündigungsrecht. Das Fitnessstudio erkannte das Schreiben jedoch nicht an und verlangte weiterhin die Beiträge. Der Soldat bezahlte nicht und das Problem ging vor Gericht.
Die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und das Einstellen der Gebührenzahlung sah das Landgericht Hannover zunächst ein und der Mann musste nicht nachzahlen. Das Fitnessstudio ging jedoch in die zweite Instanz und nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen den Soldaten und für das Fitnessstudio ausgesprochen.
Verantwortungsbereich und Daseinsvorsorge
Die Begründung: Das Sonderkündigungsrecht gelte nur, wenn der Grund für die Kündigung außerhalb des Verantwortungsbereiches des Mitgliedes liegt. Dies kann beispielsweise eine schwere Krankheit oder die langfristigen Folgen eines Unfalls sein.
Ein Umzug jedoch fällt in den persönlichen Verantwortungsbereich und kann daher nicht für eine Sonderkündigung genutzt werden. Dieser Richtspruch dürfte weitreichende Folgen für alle haben, die aufgrund eines Umzugs vorzeitig aus dem Fitnessstudio austreten möchten.
Die Sachlage ist im Übrigen bei DSL-Verträgen anders. Hier kann das Sonderkündigungsrecht bei Umzug genutzt werden, wenn der Anbieter die selben Leistungen im neuen Wohnort nicht bieten kann. Anders als ein Fitnessstudio gehört die Telekommunikation in Deutschland zur Daseinsvorsorge und hat daher eine andere Stellung.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Umzug-ist-kein-Grund-fuer-Kuendigung-article17619841.html Abgerufen am 10. Mai 2016