Gerichtsbeschluss - Eizellen dürfen nicht gespendet werden

Richter sehen eine zu große Gefahr in der "Aufspaltung der Mutterschaft" und grenzen In-Vitro-Befruchtung ein

Von Cornelia Scherpe
7. November 2011

In Straßburg wurde nun eine Entscheidung getroffen, die auch hierzulande rechtliche Konsequenzen hat. Ein Paar aus Österreich hatte vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dafür gekämpft, dass der Frau eine fremde Eizelle eingesetzt werden darf. Da auch der Mann unfruchtbar ist, benötigte man zudem Spenderspermien.

Verletzung der Menschenrechte?

Eine Befruchtung mit gespendeten Sperma ist zwar erlaubt, doch bisher muss zumindest die Eizelle von der Frau selbst kommen. Das Paar wendete sich nach Straßburg und wollte das Gesetz anfechten, indem es die Verweigerung als Verletzung ihrer Menschenrechte auswies.

Aufspaltung der Mutterschaft

Der Gerichtshof verhandelte über den Fall, blieb aber am Ende der bisherigen Gesetzesvorlage treu. Es verstößt nicht gegen die allgemeinen Menschenrechte und die Frau durfte keine fremde Eizelle bekommen. Die Richter sehen eine zu große Gefahr in der "Aufspaltung der Mutterschaft". Das bedeutet, sie befürchten, dass später zwei Frauen einklagen könnten, sie seien die biologische Mutter.

Der Gerichtsbeschluss aus Straßburg zeigt damit die klaren Grenzen für eine In-Vitro-Befruchtung und gilt auch für Deutschland.