Graffiti an Hauswand erlaubt Mietminderung

Nur in teuren Wohngegenden wird eine Mietminderung nach Beschmutzung der Fassade möglich

Von Ingo Krüger
12. März 2015

Farbschmierereien und Graffiti können einen Mangel des Miethauses darstellen und eine Mietminderung rechtfertigen.

Auf die Wohngegend und Miete kommt es an

Dies gilt jedoch nicht für alle Wohngegenden. Eine gewisse Verunreinigung durch Graffiti müssen Mieter dann hinnehmen, wenn sie in einer Gegend leben, in der Farbschmierereien häufiger vorkommen und der Mieter zudem keine überdurchschnittlich hohe Miete zahlt.

Steigt die Miete, erhöht sich auch das Anrecht auf einen besseren Zustand des Gebäudes, entschied das Amtsgericht München (Az.: 424 C 778/09).

Auch das Amtsgericht Hamburg hält das Umfeld des Hauses, die Höhe der vereinbarten Miete sowie den Zustand des Gebäudes bei Abschluss des Mietvertrages für maßgeblich (Az.: 44 C 209/03).

Vermieter haben zudem Sorge zu tragen, dass sich Mietwohnungen und Wohnhaus in dem vertragsgemäßen Zustand befinden, wie er bei Abschluss des Mietvertrages bestand.

Wie lange eine Mietminderung gestattet wird

Eine Mietminderung ist so lange gestattet, bis der Vermieter auf eigene Kosten die Schmierereien nicht beseitigt hat. Die Aufwendungen für eine Reinigung zählen zu den Instandhaltungskosten und sind vom Eigentümer zu tragen (Az.: 222 C 120/99).

Treten Graffitis häufiger auf, können die Ausgaben für die Beseitigung nach Meinung des Amtsgerichts Berlin-Mitte aber zu den Hausreinigungskosten zählen (Az. 11 C 35/07) und auf die Betriebskosten umgelegt werden.