Große Koalition plant Veränderungen bezüglich Schönheits-OPs: Keine OPs für Minderjährige
Schönheitsoperationen sind auch schon bei sehr jungen Menschen "in". Die Bereitschaft, sich durch eine OP "verschönern" zu lassen, will die Große Koalition per Gesetz künftig regulieren. Ohne medizinischen Grund soll es für Minderjährige keine OP mehr geben. Im Präventionsgesetz, das für 2014 vorgesehen ist, soll ein solches Verbot aufgenommen werden.
Die derzeitige Regelung sieht zur Durchführung einer OP wie Brustvergrößerung oder Fettabsaugung die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor. Nun soll eine solche OP bei Minderjährigen nur noch aus medizinischen Gründen durchgeführt werden können. Als medizinischer Grund gilt beispielsweise ein psychisches Problem aufgrund des Aussehens oder auch, weil ein Unfall bleibende optische Schäden hinterlassen hat. Weiterhin erlaubt sind Tätowierungen und Piercings bei den unter 18-jährigen.
Die Große Koalition sieht vor, für alle Patienten in Bezug auf Schönheitsoperationen bessere Standards zu schaffen. Dazu gehören die spezielle Definition der kosmetischen Chirurgie und die dafür benötigten fachärztlichen Kenntnisse. Die entsprechende Berufsbezeichnung soll künftig geschützt werden, denn noch ist es nicht notwendig, dass Ärzte für eine Schönheitsoperation eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben.
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