Günstige Souvenirs aus dem Urlaub können teuer werden - Vorsicht bei Fälschungen und Imitaten

Von Ingo Krüger
6. August 2014

Viele Urlauber greifen ohne Bedenken zu nachgemachten Produkten. Eine vermeintliche Markenuhr oder ein Fußballtrikot ist auf einem Markt oder Basar für wenig Geld zu haben. Der günstige Preis der Fälschung verlockt zum Kauf. Doch das Schnäppchen kann bei der Rückkehr ein teurer Spaß werden, denn der geprellte Hersteller der Originalprodukte kann den Reisenden bei Einfuhr von gefälschten Markenprodukten anzeigen. Zudem enthalten viele Erzeugnisse gesundheitsgefährdende Stoffe.

Vorsicht bei der Einfuhr gefälschter Produkte

Gefälschte Produkte nach Deutschland einzuführen, ist in sehr geringen Mengen straffrei. Allerdings kann der Rechteinhaber klagen und Schadensersatz fordern. Einige Unternehmen reagieren sehr empfindlich und fordern den Originalwert ein, andere Firmen tun gar nichts. Kopien lassen sich meist an Druckfehlern auf der Verpackung, unangenehmen Gerüchen oder anderen Details erkennen, nicht zuletzt am Preis. Eine Rolex-Armbanduhr für 40 Euro kann nur ein Imitat sein.

Grundsätzlich ist es erlaubt, bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff Waren in einem Wert von höchstens 430 Euro und mit dem Auto oder Zug von 300 Euro zollfrei einzuführen. Wird diese Grenze überschritten, müssen Reisende von sich aus den Zoll benachrichtigen. Belege sollten daher aufgehoben werden. Zudem muss erkennbar sein, dass die Güter nur für den Eigenbedarf vorgesehen sind. Größere Mengen sind per se verdächtig.

Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten spezielle Vorschriften. Genaue Informationen bietet der Zoll mit seiner kostenlosen App "Zoll und Reise".