Handel mit Fleisch von geklonten Tieren soll innerhalb der EU verboten werden
Die Verbraucher haben keine Möglichkeit, das Fleisch eventuell geklonter Tieren von normalen Tieren zu unterscheiden, denn es gibt keine Pflicht der Kennzeichnung innerhalb der EU. So ist das Klonen innerhalb Europas zwar erlaubt, aber das Fleisch muss zugelassen werden, jedoch ohne Kennzeichnung.
Innerhalb der EU wird solches Fleisch nicht als Lebensmittel verarbeitet, über irgendwelche Umwege ist dies jedoch dennoch möglich, beispielsweise über die USA. Jetzt sollen nach einem Vorschlag des EU-Kommissars Tonio Borg strengere Regelungen eingeführt werden, was auch in den derzeitigen Berliner Koalitionsverhandlungen auf Zustimmung stößt.
Schon im Jahr 2011 hatte man sich in Brüssel nicht zu einer eindeutigen Regelung durchringen können. Man will bei dem neuen Vorstoß eventuell zuerst nur den Handel von unverarbeitetem Fleisch geklonter Rinder verbieten, wobei später andere Tierarten folgen sollen.
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Quelle
- http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/neuer-eu-vorstoss-klonfleisch-handel-soll-doch-verboten-werden-a-930988.html Abgerufen am 4. November 2013