Hitzefrei im Büro - Das große Thema des Hitzemonats Juli

Heizen sich Arbeitsräume auf mehr als 26 Grad auf, steht den Mitarbeitern Hitzefrei zu

Von Cornelia Scherpe
5. August 2010

Teilweise haben die Rekordtemperaturen des vergangenen Monats keinen Spaß gemacht. Wer bei über 35 Grad Celsius im Büro ausharren musste, hatte schlechte Karten. Nicht jedes Büro ist mit einer Klimaanlage versehen. Da konnte auch kein Fenster aufreißen helfen, denn es ging kein Lüftchen und schnell fühlte man sich wie in einem Backofen. Nicht wenigen kam da die Frage: Kann man auch Hitzefrei im Büro bekommen?

Die rechtliche Lage

Ja, kann man, das haben Gerichte in verschiedenen Prozessen beschlossen. Die Urteile basierten auf der Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahr 2004. Dort ist festgesetzt, dass ein Arbeitgeber zu garantieren hat, dass der Arbeitnehmer kein gesundheitliches Risiko eingeht, wenn er sich in den Büroräumen aufhält.

Dabei gilt, dass eine Innenraumtemperatur von 26 Grad Celsius nicht zu überschreiten sind. Auf dieser rechtlichen Grundlage basierend, kann man vom Arbeitgeber also durchaus Hitzefrei einklagen, wenn dieser angebrachte Hitzeschutzmaßnahmen nicht gewährleisten kann.

So geschehen zum Beispiel 2003 in Bielefeld in einem Neubau mit großen Fensterfronten, die die Räume extrem aufheizten und keine Klimaanlage zur Abhilfe zu Verfügung stand. Ein ähnlicher Fall wurde 2007 in einer Spielhalle in Hamm verhandelt. Mitarbeiter hatten geklagt und auch hier wurde zu Gunsten der Mitarbeiter entschieden.