Justiz nutzt Strafmaß bei Verbrauchertäuschungen, wie dem Pferdefleischskandal, nicht voll aus

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. Februar 2014

Vor knapp einem Jahr wurde in Deutschland in verschiedenen Fertiggerichten Pferdefleisch entdeckt, das nicht deklariert war. Daraufhin wurden knapp 2.500 Proben untersucht und die Länderbehörden fanden auch in 184 Fällen Spuren von Pferdefleisch. Aber danach fand die Bundesregierung keinen Anlass die Strafen bei solchen Betrügereien auch drastisch zu erhöhen.

Wie ein Sprecher des Bundesernährungsministerium erklärt, bestehe dafür auch keine Veranlassung, weil die Justiz oftmals das vorgesehene Strafmaß überhaupt nicht ausnutzt. So sind vor allem die betroffenen Überwachungsbehörden, aber auch die Lebensmittelbranche selber, jetzt mehr gefordert, damit solche Täuschungen der Verbraucher zukünftig unterbunden werden.

Frühwarnsystem und Gesetzesänderung sollen zum Verbraucherschutz beitragen

Jetzt soll auch über eine Studie ein sogenanntes Frühwarnsystem entwickelt werden, das eventuelle wirtschaftliche Aspekte in den Firmen erkennen soll, warum sie solche Verbrauchertäuschungen in Betracht ziehen. Doch wurde im letzten Jahr auch eine Gesetzesänderung vorgenommen, so dass die Behörden die Verbraucher sofort über irgendwelche Täuschungen informieren sollen, auch wenn dabei keine Gesundheitsgefahr besteht.

In der letzten Woche hat die niederländische Kontrollbehörde in einem Schlachthof mehrere Hundert Tonnen von Rindfleisch entdeckt, die eventuell auch mit Pferdefleisch vermischt wurden, und sofort die Informationen weitergeleitet.