Kaffeeröster Melitta muss Kartellstrafe von 55 Millionen Euro zahlen
Die Mindener Kaffeeröster Melitta muss wegen verbotener Preisabsprachen eine Strafe von 55 Millionen Euro zahlen, womit das Oberlandesgericht Düsseldorf die im Jahr 2009 von den Kartellwächtern verhängte Geldstrafe bestätigt haben. Das Familienunternehmen kurz nach dem Urteil Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Vor knapp fünf Jahren hatte das Kartellamt gegen drei deutsche Kaffeeröster wegen Preisabsprachen bei der Belieferung des Einzelhandels Geldstrafen in Höhe von insgesamt 159,5 Millionen Euro verhängt - neben Melitta auch gegen Dallmayr sowie Tchibo.
Während die Geldstrafe von Dallmayr akzeptiert wurde, hat auch Tchibo seinen Einspruch inzwischen zurückgezogen.