Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision gegen Hoeneß-Urteil - Haftantritt nach Ostern

Von Ingo Krüger
18. März 2014

Nach dem Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, hat nun auch die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II darauf verzichtet, Revision einzulegen. Damit ist die wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten rechtskräftig. Der 62-Jährige wird seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg voraussichtlich nach Ostern antreten.

Offene Frage des Fall "Hoeneß"

Juristisch gilt der Fall Hoeneß damit als abgeschlossen. Doch einige Fragen konnten in dem nur vier Tage dauernden Prozess nicht beantwortet werden. So ist weiterhin unklar, wie die Summe von zeitweise mehr als 150 Millionen Euro auf dem Schweizer Konto des Ex-Bayern-Chefs zustande kam.

Die gut 70.000 Seiten umfassenden Steuerunterlagen sind nach Angaben der Rosenheimer Steuerfahnderin, die die Akten untersuchte, lückenhaft. Wie viele Steuern Hoeneß tatsächlich insgesamt hinterzogen hat, ist nach wie vor nicht geklärt.